Nachhaltigkeit
Informationen gemäß "Offenlegungsverordnung"
Nachfolgend sind relevante Informationen gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) aufgeführt.
Angaben zu Art. 3 Offenlegungsverordnung
Diese Erklärung beschreibt und erläutert die Strategien der OLB zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen bzw. ihren Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten. Sie wird laufend aktualisiert und an die Fortschritte in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten angepasst.
Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater bezieht die OLB derzeit die relevanten finanziellen Risiken, die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition oder einer Beratung haben könnten, in ihre Auswahlverfahren mit ein. Hierzu zählen beispielsweise Marktpreisrisiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken.
Die OLB empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Anlageklassen, -branchen und -regionen, um ein individuelles Chance-Risiko-Profil zu erzielen (Diversifikation).
Künftig wird die Bank auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken strukturiert in diese Risikobewertung mit einbeziehen, d.h. analysieren und das Risiko gewichten. Zu diesem Zweck wird derzeit ein Konzept für einen nachhaltigkeitsbezogenen Investitions- und Beratungsprozess entwickelt.
Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.
Anbei einige Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:
- Umwelt:
- Zunehmende Risiken infolge des fortschreitenden Klimawandels in Form von Starkwetterereignissen wie Dürren, zunehmenden Stürmen, Starkregen oder Waldbränden
- Verlust der Artenvielfalt und deren Auswirkung auf die Ernährungssicherheit
- Zunehmende Belastung der Ozeane durch Mikroplastik und deren Auswirkungen
- Soziales:
- Menschenrechtsverletzungen
- Kinderarbeit
- Lohndumping
- Kein Engagement im Hinblick auf Gleichberechtigung und Diversität
- Unternehmensführung:
- Korruption
- Steuerhinterziehung
- Reputationsrisiken aufgrund von nicht-nachhaltigem Wirtschaften
- Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft
Folgende Methoden zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken können künftig im Investmentauswahlprozess der OLB Anwendung finden (beispielhafte Auswahl):
- Ausschlusskriterien: Diese dienen zur Ermittlung von Unternehmen, Branchen oder Staaten, in die wegen der Erfüllung bestimmter Ausschlusskriterien nicht bzw. nur noch bis zu einem bestimmten Limit investiert wird.
- Positivkriterien: Diese können auf der Auswahl von Unternehmen, Branchen oder Staaten basieren, in die wegen der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien bevorzugt investiert wird.
- Best-in-class: Bei diesem Ansatz werden diejenigen Unternehmen einer Branche bevorzugt, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besser abschneiden als andere.
In der OLB-Anlageberatung sollen künftig Investmentfonds und Vertriebspartner im Vordergrund stehen, die bei der Anlage des Anlagevermögens Nachhaltigkeitsrisiken in vergleichbarer Form wie oben beschrieben berücksichtigen.
Nutzung von öffentlichen Informationen und speziellen Nachhaltigkeitsratings:
Um die Nachhaltigkeit von Finanzanlagen festzustellen und daraus ggf. zusätzliche Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken abzuleiten, wird die OLB insbesondere etablierte Rating-Agenturen sowie professionelle Informationsdienstleister nutzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Angaben zu Art. 4 Offenlegungsverordnung
Diese Erklärung beschreibt und erläutert, wie die OLB als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) im Rahmen ihrer Investitionsprozesse und Beratungsleistungen berücksichtigt. Sie wird laufend aktualisiert und an die Fortschritte in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaktivitäten angepasst.
Die OLB berät Kunden im Rahmen der Anlageberatung zu Finanzinstrumenten (z.B. Aktien oder Investmentfonds) oder investiert im Rahmen der Vermögensverwaltung in solche Produkte. Darüber hinaus hält die OLB auch selbst einen Bestand an hoch liquiden Wertpapieren von hoher Bonität im Rahmen ihrer Liquiditätsreserve.
Geschäftstätigkeiten bzw. Aktivitäten von Unternehmen, Branchen oder Staaten können sich sowohl positiv als auch negativ auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Die folgenden nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hält die Bank für wesentlich und wird künftig Investitionen in Unternehmen mit diesen Geschäftstätigkeiten im Rahmen der Investmentauswahl für die Anlageberatung, Vermögensverwaltung sowie Eigenanlagen der OLB grundsätzlich einer besonderen Prüfung unterziehen und sich vorbehalten, diese zukünftig ggf. auch auszuschließen:
- Umwelt: Auswirkungen durch wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen, die insbesondere den Klimawandel und/ oder den Verlust von Naturkapital nicht berücksichtigen bzw. keine ausreichenden Anstrengungen unternehmen, diese zu verlangsamen.
- Menschenrechte: Auswirkungen durch Unternehmen, die die Menschenrechte nicht respektieren oder sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.
- Arbeitsnormen: Auswirkungen durch die Beteiligung z.B. an Zwangs- oder Kinderarbeit sowie Diskriminierung.
- Korruption: Auswirkungen durch die Beteiligung an Korruption, einschließlich Bestechung, Erpressung und Geldwäsche.
- Umstrittene Waffen: Geschäftstätigkeiten wie Herstellung oder Verkauf von Antipersonenminen, Streumunition sowie chemischen, biologischen, radiologischen oder atomaren Waffen.
Die OLB beabsichtigt, zur Feststellung und Gewichtung der wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auch Dienstleistungen von externen Anbietern zu prüfen, die sich auf die qualitative Bewertung hinsichtlich der ESG-Faktoren spezialisiert haben.
Eine diesbezügliche Überprüfung der getroffenen Festlegung von Strategien und Auswahl von Produkten für die Anlageberatung, Fondsmanagement und Vermögensverwaltung soll im Rahmen der Treffen des Investmentausschusses und der Dispositionsrunden sowie der Produktanalysen der Bank regelmäßig stattfinden.
Die OLB wirkt nicht in Gesellschaften mit, die die Bank im Rahmen der Anlageberatung empfiehlt oder im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten für ihre Kunden erwirbt.
Die Vermögensverwaltung erfolgt aufgrund einer entsprechenden Mandatsvereinbarung in Form einer Bevollmächtigung. Die OLB investiert für fremde Rechnung im Rahmen der jeweils mit den Kunden vereinbarten Anlagestrategien ggf. auch in Aktientitel. Die Bank wird infolge des Vermögensverwaltungsmandats jedoch nicht Eigentümerin der Wertpapiere und übt damit keine Aktionärsrechte aus. Stimmrechtsausübungen im Rahmen des Fondsmanagements werden im Sinne der jeweiligen Verwaltung angewiesen.
Die Basis des Handelns der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ist im Verhaltenskodex für die Oldenburgische Landesbank AG niedergelegt. Dieser bildet die Leitlinie für die von der OLB vertretenen ethischen Grundwerte und Standards insbesondere bezüglich Integrität, Verantwortung, Respekt, Transparenz und Nachhaltigkeit.
Die OLB setzt sich zum Ziel, im ökologischen und gesellschaftlichen Sinne nachhaltig zu handeln. Die Bank orientiert sich in ihrer Geschäftstätigkeit u.a. an den „Prinzipien für verantwortungsvolles Banking (Principles for Responsible Banking)“ der Vereinten Nationen, ohne jedoch zeichnendes Mitgliedsinstitut zu sein. Die Geschäftsstrategie ist so ausgerichtet, dass sie nicht im Widerspruch zur Realisierung der Bedürfnisse von Menschen und Zielen der Gesellschaft steht, wie sie in den Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals) und dem Pariser Klimaabkommen zum Ausdruck kommen.
Die Bank räumt somit dem verantwortungsvollen Banking einen hohen Stellenwert ein und ist sich der Auswirkungen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft bewusst. Sie berichtet hierüber in einem gesonderten Bericht („Nichtfinanzieller Bericht/ Nachhaltigkeitsbericht“) nach den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der u.a. eine vom DNK vorgegebene Auswahl quantitativer Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) in folgenden fünf Dimensionen offenlegt: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Im Rahmen der sozialen und ökologischen Verantwortung erfasst die Bank beispielsweise innerhalb der OLB kontinuierlich Umweltdaten auf Unternehmensebene, analysiert diese und gleicht sie mit den gesetzten Nachhaltigkeitszielen ab. Zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele von Paris verwendet die OLB zu 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien. So wurde der Stromverbrauch in den vergangenen Jahren ebenso deutlich reduziert wie der Wasserverbrauch, zudem werden drei Viertel der in der Bank erzeugten Abfallmenge recycelt. Insgesamt konnten die auf jeden Einzelnen umgelegten Kohlenstoffdioxidemission seit Beginn der Messungen im Jahr 2006 um mehr als 50 Prozent verringert werden. Die OLB beachtet die Einhaltung der Menschenrechte, erachtet die Vielfalt als sehr wichtig und förderlich an und unterstützt gemeinnützige Projekte.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Angaben zu Art. 5 Offenlegungsverordnung
- Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank orientiert sich nicht an möglichen Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den von der OLB vermittelten oder aufgelegten Finanzanlageprodukten einhergehen.