Marketingmitteilung
Fondssparplan. Vermögensaufbau mit Investmentfonds.
Der Fondssparplan eignet sich besonders gut, wenn Sie regelmäßig eine bestimmte Summe in Investmentfonds anlegen möchten.Unsere Leistungen im Überblick
- Breite Auswahl an sparplanfähigen Investmentfonds
- Mindestbetrag: 25 Euro pro Fonds
- Sparintervalle: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich
Chancen / Vorteile
- Flexibilität hinsichtlich mtl. Sparbetrags (möglich ab 25,00€) Sparintervall, Anlagetermin und Anlagedauer
- Cost-Average-Effekt (Durchschnittskostenprinzip)
- Ein aktives Fondsmanagement reagiert auf aktuelle Gegebenheiten
- Zinseszinseffekt
- Umgehen des Timing-Problems (Wann ist der richtige Einstiegszeitpunkt?)
- Einstieg ins Wertpapiergeschäft für unerfahrene Anleger
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Breite Streuung durch die Anlage in einen
Investmentfonds
Risiken / Nachteile
- Je nach Betrachtungszeitraum kann bei kontinuierlich steigenden Kursen die Einmalanlage zu Beginn dem Sparplan überlegen sein
- Je nach Betrachtungszeitraum kann der Cost-Average-Effekt bei zunächst steigenden Kursen, die dann auf den Ursprung zurückfallen, negativ wirken
- Aktien bieten auf lange Sicht ein Renditepotenzial, Kurse können jedoch schwanken und es kann zu Kursverlusten kommen, steigende Zinsen können bei Renten zu Kursverlusten führen
- Kursänderungsrisiken, branchenspezifische Risiken, Fremdwährungsrisiken und Bonitätsrisiken können zu Verlusten führen
-
Die Volatilität (Wertschwankung) des Fondswertes
kann erhöht sein
Ziehen Sie Vorteile aus Zinseszinseffekt und Durchschnittskostenprinzip:
Der Zinseszinseffekt
Bei thesaurierenden Fonds – also Fonds, bei denen die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt werden – kommt der Zinseszinseffekt zum Tragen. Die Anlagebasis erhöht sich jedes Jahr um die angefallenen, gutgeschriebenen Ausschüttungen. Je höher die Rendite, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt.
Das Durchschnittskostenprinzip
Bei regelmäßiger Anlage einer bestimmten Summe erwerben Sie dank des Durchschnittskostenprinzips (Cost-Average-Effekt) bei einem höheren Ausgabepreis weniger Anteile, bei niedrigerem Preis mehr Anteile. Das hat die für Sie als Anleger die positive Folge, dass sich automatisch der Durchschnittspreis bei vorübergehenden Kursschwächen reduziert. Allerdings treten die Vorteile des Durchschnittskosteneffekts nicht in jedem Fall ein. Insbesondere bei fortlaufend steigenden Kursen kann die Berechnung mitunter auch ergeben, dass Sie als Anleger mit einer Einmalanlage eine bessere Rendite erzielen als mit einem Sparplan.
Unsere Fonds der Select Fondspalette im Überblick.
Klicken Sie sich vor Ihrem Anlagegespräch durch nachfolgende Übersicht unserer Fondsprodukte namhafter Hersteller.
LBBW Geldmarktfonds R | 976683 | Fondsprofil | Geldmarktfonds | Downloads |
hausInvest | 980701 | Fondsprofil | Offener Immobilienfonds | Downloads |
Swiss Life REF (DE) European Real Estate Living and Working | A2ATC3 | Fondsprofil | Offener Immobilienfonds | Downloads |
Fondsanlage - kalkulieren Sie selbst mit unserem Investmentrechner!
Bitte beachten Sie, dass jede Geldanlage neben Chancen auch Risiken birgt, die zu Verlusten führen können. Dazu gehören z. B. Kursänderungsrisiken, branchenspezifische Risiken und Bonitätsrisiken.
*40% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag aller Fonds der Select Fondspalette; für neue Einmalanlagen ins „Mein Investmentdepot“ während des Aktionszeitraumes 01.08.2023 bis 31.12.2023 (keine Umschichtungen aus anderen Wertpapieranlagen).
Die OLB setzt Vermittler der Württembergische Versicherung AG als vertraglich gebundene Vermittler nach § 2 Absatz 10 KWG ein. Diese erbringen die Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der OLB.
Wichtige Information zur Geldanlage in Wertpapieren.
Marketingmitteilung.
Diese Publikation ist eine Marketingmitteilung der Oldenburgische Landesbank AG im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
Kein Angebot; keine Beratung.
Diese Information enthält kein Angebot zum Erwerb oder zur Zeichnung der darin genannten Wertpapiere und auch keine Einladung zu einem solchen Angebot. Die geäußerten Meinungen geben unsere aktuelle Einschätzung wieder, die sich auch ohne vorherige Bekanntmachung ändern kann. Diese Information kann eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers und seine Anlageziele abgestellte Beratung nicht ersetzen.
Adressat.
Die hier wiedergegebenen Informationen und Wertungen ("Information") sind ausschließlich für Kunden, die Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, bestimmt. Insbesondere ist diese Information nicht für Kunden und andere Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Großbritannien, den USA, in Kanada, Asien oder in der Schweiz bestimmt und darf nicht an diese Personen weitergegeben werden oder in diese Länder eingeführt oder dort verbreitet werden. Dieses Dokument einschließlich der darin wiedergegebenen Informationen dürfen im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verwendet werden. Personen, die in den Besitz dieser Information gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen.
Keine Gewährleistung
Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die die Oldenburgische Landesbank AG als zuverlässig ansieht. Die Informationen sind aber möglicherweise bei Zugang nicht mehr aktuell und können überholt sein. Auch kann nicht sichergestellt werden, dass die Informationen richtig und vollständig sind. Die Oldenburgische Landesbank AG übernimmt für den Inhalt der Information deshalb keine Haftung.
Interessenkonflikte.
§ 85 Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet uns, Sie auf folgende mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit unseren Empfehlungen hinzuweisen: Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Institut, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern und unserem Kooperationspartner der W&W-Gruppe sowie unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Wir legen in Bezug auf unsere angebotene Produktpalette besonderen Wert auf Kontinuität und auf eine ausgewogene Zusammensetzung, die keine zusätzlichen Anreize für kostenpflichtige Produktwechsel setzen soll. Insbesondere stellen wir durch die Provisionsstruktur unserer Produktpalette grundsätzlich sicher, dass die Vertriebsleistung für risikoreichere Anlageprodukte nicht besser vergütet wird. Auch sind unsere Vermittler rechtlich dazu verpflichtet, nur angemessene und / oder geeignete Anlageprodukte zu vermitteln / empfehlen. Diese und weitere Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Qualität unserer Dienstleistungen zu verbessern. Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit.
Auch wenn hierin ein Interessenkonflikt begründet sein könnte, sind wir der Ansicht, dass die Vorteile einer solchen Vorgehensweise überwiegen, denn nur eine qualitativ hochwertige und dem Anlegerinteresse verpflichtete Produktauswahl kann langfristigen Erfolg sicherstellen. Wir werden daher im gegenseitigen Interesse darauf achten, Ihnen jederzeit qualitativ hochwertige Anlageprodukte anbieten zu können. Ein Interessenkonflikt könnte sich auch daraus ergeben, dass, je nach Wertpapier (insbesondere je nach Kapitalanlage- / Investmentgesellschaft und je nach Investmentfonds und Gattungsart) die Vergütungen, die wir erhalten und die wir ganz oder teilweise an Ihren Berater als Vergütung weitergeben, unterschiedlich sein können. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass unsere Dienstleistungen und die Ihres Beraters beeinflusst werden können. Jedoch sehen wir diese Vergütung als Gegenleistung für unsere und für die hochwertigen Dienstleistungen Ihres Beraters im Vertrieb von Wertpapieren (u.a. Bereithaltung von Informationen, laufende Vermittlung von Aufträgen und Anfragen der Kunden, Schulung von Mitarbeitern) an.
Weitere Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben
- in der Anlageberatung und -vermittlung aus eigenem (Umsatz-) Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten;
- bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen / geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Sie;
- durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;
- bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;
- aus anderen Geschäftstätigkeiten, insbesondere dem Interesse am Absatz eigen emittierter Wertpapiere;
- durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
- aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen z. B. die Beratung oder Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns als Unternehmensgruppe und unsere Mitarbeiter auf entsprechende Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Für unser Haus haben wir unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung der OLB eine unabhängige Compliance-Stelle etabliert, der die Identifikation und das Management von Interessenkonflikten obliegt. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen.
Außergerichtliche Streitschlichtung.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an
OLB Bank AG
Beschwerdemanagement
Stau 15-17
26122 Oldenburg
Ombudsmannverfahren.
Die OLB nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der OLB den Ombudsmann der privaten Bankenanzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.
Informationen über Zuwendungen.
Gemäß § 70 Wertpapierhandelsgesetz informieren wir nachfolgend darüber, welche Zuwendungen wir im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen im Privatkundengeschäft von Dritten erhalten oder Dritten gewähren und welchen Umfang diese Zuwendungen besitzen, soweit und so genau das in standardisierter Form möglich ist. Nähere Informationen hierzu können schriftlich bei der Compliance-Stelle der OLB erfragt werden. Als Folge dieser Zahlungen werden wir in die Lage versetzt, unseren Kunden effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten bereitzustellen (u. a. für die laufende Vermittlung von Aufträgen und Anfragen der Kunden, Bereithaltung von Informationen, Schulung von Mitarbeitern).
Information über Zuwendungen im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen
Die Oldenburgische Landesbank AG erhält von den Fondsemittenten für die Dienstleistung im Fondsvertrieb folgende Zuwendungen:
•Bei der Erhebung eines Ausgabeaufschlages bis zu 100 % dessen
•Einen Teil der jährlichen Verwaltungsvergütung des Fonds als Vertriebsfolgeprovision, deren jeweilige Höhe Sie der Kostenschätzung, welche Sie vor Geschäftsabschluss erhalten, entnehmen können
•Geldwerte Vorteile, wie z.B. Schulungen und Informationsmaterial
Die von der OLB beauftragten vertriebsunterstützenden Einheiten der W&W Finanzgruppe sowie Ihr Berater erhalten von der OLB für die Dienstleistungen im Fondsvertrieb folgende Zuwendungen/Provisionen:
•soweit Sie der OLB eine Marge zahlen: Ganz oder teilweise die von Ihnen gezahlten Marge
•soweit die OLB von den Fondsemittenten einen Ausgabeaufschlag erhalten: Ganz oder teilweise den von den betreffenden Fondsemittenten erhaltenen Ausgabeaufschlag
•Einen Teil der jährlichen Vertriebsfolgeprovision des Fonds
•Geldwerte Vorteile, wie z.B. Beratungs-Software, Schulungen und Informationsmaterial
Sämtliche von der Bank empfangenen und ggf. weitergeleiteten sowie gewährten Zuwendungen und geldwerten Vorteile dienen der Aufrechterhaltung und weiteren Verbesserung der Beratungsqualität. Gerne informieren wir Sie näher über Einzelheiten dieser Zuwendungen und weitere Interessenkonflikte.