Für mehr Klarheit und Vertrauen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 die bis dahin in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken verwendeten Klauseln zur Änderung von Bedingungstexten und Entgelten für unwirksam erklärt. Die Banken benötigen zur Fortführung der Geschäftsbeziehung die aktive Zustimmung zu den aktuellen Geschäftsbedingungen.
Was bedeutet dies für Sie?
- Änderungen von Bedingungen per Zustimmungsfiktion sind nur in den in Nr. 1 Abs. 2 unserer AGB genannten Ausnahmefällen möglich.
- Entgeltänderungen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit Ihnen bleiben unverändert.
- Wir benötigen Ihre Zustimmung, damit wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortführen können.
Aktive Zustimmung erteilen - so geht´s:
Wir haben Ihnen bereits die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis zu aktuell gültigen Entgelten" zugestellt. In den Bedingungen sind lediglich die Klauseln für Vertragsänderungen mittels Zustimmungsfiktion aufgrund der Vorgaben der erwähnten BGH-Entscheidung neu gefasst wurden. Wir bitten Sie um Ihre aktive Zustimmung, die Sie folgendermaßen erteilen können:
Per QR-Code*
Scannen Sie den QR-Code aus dem Brief. So landen Sie online auf Ihrer persönlichen Zustimmungsseite.
Telefonisch
Rufen Sie uns gerne an unter 0441 221-2522 und geben Sie uns Ihre Zustimmung telefonisch durch.
Postalisch
Formular aus dem Brief senden an: Oldenburgische Landesbank AG, Postfach 2607, 26016 Oldenburg