Schutz durch Einlagensicherungsfonds.
Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind gemäß § 6 Abs. 8 des Statuts des Einlagensicherungsfonds bis zur jeweils geltenden Sicherungsgrenze der Oldenburgische Landesbank AG geschützt.Seit dem 01. Oktober 2017 sind davon ausgenommen alle Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen und bankähnliche Kunden sowie Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen von Unternehmen, institutionellen Anlegern sowie halbstaatlichen Stellen. Für Altverträge gilt hier jedoch ein Bestandsschutz bis zur Fälligkeit.
Weitere Fragen richten Sie bitte an den Bundesverband deutscher Banken unter www.bdb.de.